Allgemeine Geschäftsbedingungen WCM : Coaching (ABG)

Der Klient (der / die Coachee) möchte den Coach (WCM UG (haftungsbeschränkt)) [der Klient und der Coach nachfolgend einzeln die „Vertragspartei“ und gemeinsam die „Vertragsparteien“ genannt] damit beauftragen, und der Coach möchte sich dazu verpflichten, selbstständige Dienstleistungen im Bereich Coaching/Beratung nach Maßgabe der nachfolgend genannten Bedingungen für den Klient zu erbringen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien dazu folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Dienstleistungen
1.1 Der Coach erbringt für den Klient im Rahmen eines Dienstvertrages folgende Dienstleistungen (nachfolgend die „Dienstleistungen“): Veranstaltungen im Bereich Coaching, Beratung und Seminare.
1.2 Die Dienstleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.
1.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Erstellung eines Werkes oder Erzielung eines bestimmten Erfolges durch den Coach nicht das Ziel eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB ist.
§ 2 Erbringung der Dienstleistungen
2.1 Die vereinbarten Dienstleistungen sind ab dem jeweils benannten Veranstaltungsbeginn zu erbringen.
2.2 Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Klienten.
2.3 Der Coach erbringt die Dienstleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung.
2.4 Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, bedient sich der Coach für die Erbringung der Dienstleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Soweit seitens des Klienten Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, gelten die Regelungen des Paragrafen „Mitwirkung des Klienten“ dieser AGB.
2.5 Der Coach hat die geschuldeten Dienstleistungen termin- und fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Dienstleisters zu erbringen.
2.6 Der Coach erbringt jede Dienstleistung zum möglichst nächsten Zeitpunkt. Wünscht der Klient einen anderen Startzeitpunkt, kann er diesen einmalig kostenfrei auf seinen Wunschtermin umbuchen. Jede weiter Umbuchung wird dem Klienten mit 25% des zum Zeitpunkt der Umbuchung gültigen Dienstleistungsentgeltes laut Shop des Coaches.
§ 3 Verträge – Zustandekommen und Laufzeit
3.1 Jedes Coaching / jede Veranstaltung stellt einen eigenen gesonderten Vertrag dar, dessen Umfang sich nach dem Thema des jeweiligen Coachings / der jeweiligen Veranstaltung richtet.
3.2 Ein Vertrag wird mit Unterzeichnung durch den Klienten oder durch elektronische Buchung (Homepage / e-Mail) wirksam und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (die „Zweckerreichung“), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.2 Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.
3.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3.4 Soweit nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.
§ 4 Einsatz Dritter
Der Coach darf auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesen AGB obliegenden Dienstleistungen qualifizierte Dritte beauftragen.
§ 5 Vergütung
5.1 Für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erhält der Coach den für die jeweilige Veranstaltung benannten Preis.
5.2 Sämtliche genannten Beträge sind Bruttobeträge inklusive der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Die Abrechnung und Zahlung der Vergütung erfolgen nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
5.3.1 Alle Zahlungen an den Coach erfolgen porto- und spesenfrei auf folgende Kontoverbindung:
Kontoinhaber: WCM UG (haftungsbeschränkt) | IBAN: DE52 7645 0000 0231 8696 60 | BIC: BYLADEM1SRS | Geldinstitut: Sparkasse Mittelfranken-Süd
5.3.2 Ist der Coach an der Erbringung der Dienstleistungen verhindert, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nimmt der Klient an einem für ihn passenden Ersatztermin teil. Ein Recht auf Erstattung bereits bezahlter Vergütungen oder Kündigung des Vertrags entsteht daraus nicht.
5.3.3 Ist der Klient an der Teilnahme verhindert, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nimmt der Klient an einem für ihn passenden Ersatztermin teil. Ein Recht auf Erstattung bereits bezahlter Vergütungen oder Kündigung des Vertrags entsteht daraus nicht.
5.4 Alle an den Coach bezahlten Vergütungen gehen mit Ablauf der Widerrufsfrist, jedoch spätestens mit Ablauf erweiterter Widerrufsfristen, die jeweils gesondert ausgewiesen sind, in das Eigentum des Coaches über. Im Falle einer rechtswirksamen Kündigung, deren Folge die Rückerstattung bereits bezahlter Vergütungen ist, erfolgt die Rückzahlung auf gleichem Weg und in gleicher Weise wie der Klient die Zahlungen an den Coach geleistet hat.
§ 6 Währung
Alle angegebenen Geldbeträge sowie alle vorzunehmenden Zahlungen sind in Euro.
§ 7 Mitwirkung des Klienten
7.1 Der Klient unterstützt den Coach im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Klient hat dafür zu sorgen, dass dem Coach alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.
7.2 Darüber hinaus wird der Klient wie folgt bei der Durchführung des Auftrags durch den Coach mitwirken: Der Klient wirkt aktiv und intensiv im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten am Coachingprozess mit.
7.3 Findet das Coaching in den Räumlichkeiten des Klienten statt, stellt dieser geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung zur Verfügung (Leinwand, Beamer, Flipchart inkl. Stifte, Mikrofone, Lautsprecher etc.)
7.4 Kommt der Klient seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Coach berechtigt die weiteren Veranstaltungen, auch Teile von Veranstaltungen, von der Nacharbeit abhängig zu machen oder vereinbarte Garantien mittels Sonderkündigung (per E-Mail) nachträglich auszuschließen.
§ 8 Garantien
Alle vom Coach über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gewährten Garantien und / oder Rücktrittsmöglichkeiten sind freiwillig. Die Geltendmachung dieser Garantien setzen die Mitwirkung des Klienten gemäß §7 unabdingbar voraus.
§ 9 Geheimhaltungspflichten
9.1 Vertrauliche Informationen (die „Vertraulichen Informationen“) sind alle dem Coach von dem Klient mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen auf anderem Wege zur Kenntnis gelangten oder von dem Coach (mit)entwickelten und nicht bereits öffentlich zugänglichen Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse und Betriebseinrichtungen, Know-how, Erfindungen, Verfahren und Arbeitsweisen, persönliche Angelegenheiten und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sich auf den Klient beziehen und die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Klienten geheim gehalten werden sollen und deren Weitergabe an Dritte Schaden für den Klient anrichten würde, unabhängig davon, in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die Informationen vor oder nach dem Abschluss eines Vertrages mitgeteilt wurden.
9.2 Der Coach verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus einem Vertrag zu verwenden und sie während der Vertragslaufzeit, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Klienten weder anderweitig zu verwenden noch seinen Mitarbeitern noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung eines Vertrages tätig werden, mitzuteilen. Mitarbeitern des Coachs oder Dritten, die nach den Bestimmungen eines Vertrages gegebenenfalls zur Erbringung der von dem Coach geschuldeten Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen von dem Coach zumindest gleich strenge Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden. Die vorstehend genannten Geheimhaltungspflichten bestehen auch nach Beendigung eines Vertrages zeitlich unbeschränkt fort.
§ 10 Datenschutz
Der Coach verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Klienten vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Coach zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Klienten und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Coach hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.
§ 11 Freiwilligkeit und Haftungsausschluss:
11.1 Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen und praktischen Übungen erfolgt freiwillig und ohne Zwang.
11.2 Für eventuelle Unfälle oder Verletzungen, die während einer Veranstaltung entstehen, haftet allein der Teilnehmer. Der Coach und / oder beauftragte Dritte (Referenten) sind von jeglicher Schadensersatzpflicht befreit. Der Coach, beauftragte Dritte und der Veranstalter schließen jegliche Haftung für Folgen, die durch Anwendung des vermittelten Stoffes entstehen aus.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung der Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt jedoch unberührt und ist auf die Höhe der bezahlten Vergütung begrenzt.
11.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Coachs sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Coachs vereinbart.
§ 13 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesen AGB.
[Gütigkeit dieser AGB ab 06.02.2024]